Reisebedingungen / Geschäftsbedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und der AESA Gastronomiebetriebs GmbH (Ferienwohnungen Haus Daheim) regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HOTELLERIE UND GASTRONOMIE ÖSTERREICHS und den unten stehenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

Anreise:

Die Appartements sind ab ca. 15:00 Uhr bezugsfertig. Sollten Sie später als 21:00 Uhr ankommen, bitten wir Sie um einen kurzen Anruf bei unserer Hausdame Petra unter (+43) 664 174 76 72.

Abreise:

Wir bitten unsere Gäste, die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Ein Late-Check-out kann mit unserer Hausdame Petra vor Ort vereinbart werden.

Reservierung:

Wir freuen uns, wenn Sie schriftlich bei uns reservieren. Anschließend senden wir Ihnen die Reservierungsunterlagen zu und bitten Sie, uns Ihre Kreditkartendetails zuzusenden oder eine Anzahlung zu leisten. Nach Erhalt der Anzahlung oder der Kreditkartendetails erhalten Sie die Reservierungsbestätigung. Mit der Reservierungsbestätigung (Buchungsbestätigung) wird die Reservierung verbindlich.

Kaution:

Wir sind berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution in Höhe von 100 € pro Ferienwohnung muss in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird vor Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe (z.B. nach ordnungsgemäßer Grundreinigung durch Sie als Gast) des Mietobjekts zurückerstattet. In Einzelfällen kann die Rückerstattung der Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung erfolgen. Die Rückzahlung berührt etwaige Schadensansprüche nicht.

Nebenkosten:

Nach Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) sind feste Nebenkosten, die in jedem Fall gezahlt werden müssen, im Reisepreis enthalten. Variable Kosten, die von der Anzahl der reisenden Personen, der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung, Wasser, Wäsche), werden je nach Inanspruchnahme vor Ort an den Vermieter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder und Kleinkinder berechnet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise unter "Nebenkosten vor Ort" bei den einzelnen Ausschreibungen zu den Mietobjekten.

Abfall:

Der Mieter der Ferienwohnung ist für die Müllentsorgung aus der Ferienwohnung in unseren Müllabstellraum neben dem Hauseingang verantwortlich und hat für eine ordnungsgemäße Mülltrennung (Buntglas, Weißglas, Papier, Kunststoffe, Metall und Karton) Sorge zu tragen. Eine Abfallentsorgung aus dem Appartement wird ausdrücklich nicht durch unsere Hausdame durchgeführt! Die AESA Gastronomiebetriebs GmbH behält sich das Recht vor, bei fahrlässiger Mülltrennung den entstandenen Zeitaufwand unserer Mitarbeiter mit 70,00 € pro Stunde zu verrechnen.

Grundreinigung:

Die Grundreinigung erfolgt durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, die zu trennen sind, sowie das Abziehen der Betten und das Staubsaugen aller Räume, sodass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. Eine Vernachlässigung der Grundreinigung wird mit 50 € veranschlagt und mit der hinterlegten Kaution verrechnet.

Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC durch den Vermieter.

Bezahlung:

Die Endrechnung ist spätestens 3 Tage vor Abreise bei unserer Hausdame Petra AUSSCHLIESSLICH IN BAR zu begleichen. Nachträgliche Überweisungen werden nicht akzeptiert!

Stornobedingungen:

Für die Stornierung Ihres Urlaubs, verspätete Anreise oder frühzeitige Abreise gelten die Bedingungen des österreichischen Hotelreglements.

Reiseversicherung:

Um den oben genannten Unannehmlichkeiten vorzubeugen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese können Sie gerne selbst abschließen oder uns informieren, und wir übernehmen das für Sie.

Der Betrag der Versicherung beläuft sich auf 5% des Arrangementpreises. Zusätzlich enthalten: Hubschrauberbergung im Skigebiet!

Bankverbindung:

IBAN: AT62 20502 00000 820332
BIC: SPIMAT21XXX

Bank: Sparkasse IMST AG, Zweigsparkasse Sölden
Kontoinhaber: AESA Gastronomiebetriebs GmbH

Haustiere:

Grundsätzlich sind Haustiere im Haus Daheim erlaubt. Ein Haustier muss auf jeden Fall bei der Buchung mit Hinweis auf Art und Größe angemeldet werden, auch wenn es in der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Der Vermieter hat das Recht, eine Gebühr pro Haustier zu verrechnen.

Rechtswahl, Gerichtsstand:

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und AESA Gastronomiebetriebs GmbH findet ausschließlich ÖSTERREICHISCHES RECHT Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die AESA Gastronomiebetriebs GmbH ist Hochgurgl als Firmensitz. Für Klagen der AESA Gastronomiebetriebs GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Silz oder Innsbruck vereinbart.

Rücktritt durch den Beherberger:

AESA Gastronomiebetriebs GmbH kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere durch sein Verhalten stört oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall ist die AESA Gastronomiebetriebs GmbH berechtigt, den gesamten Reisepreis in Rechnung zu stellen.

Änderungen und Schreibfehler vorbehalten.
Hochgurgl, April 2018